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Mir „Spahnt“ Übles: Spahn will Daten aller Kassenpatienten ohne Einwilligung für Forschung freigeben

Gepostet am   von  René Gräber mit  1 Kommentar

Es gibt wieder Neuigkeiten von und über Bundeskrankenminister Spahn, frei nach dem Motto: „Mir spahnt Übles.“ Und es sieht so aus, als wenn uns dabei aber auch nichts „erspahnt“ bleibt. Was also „spahnt“ sich da an?

Das Internet ist voll von diesen alarmierenden Neuigkeiten: „Spahn will Daten aller Kassenpatienten ohne Einwilligung für Forschung freigeben“. [1] Überraschung? Vielleicht nicht ganz…

Es ist kein Geheimnis, dass Herr Spahn in der Gesundheitspolitik ordentlich aufräumen will, weniger zugunsten der Betroffenen, also der Patienten, sondern eher für bessere Konditionen der Industrie zu sorgen scheint. Seine Industrienähe ist ebenfalls kein Geheimnis.

 

Da ist zum Beispiel das Masernimpfgesetz, welches er gerne rigoros durchgesetzt sehen möchte, wobei die Gründe für ein solches Gesetz jeder wissenschaftlichen Logik entbehren. Für die Pharmaindustrie jedoch wäre ein solches Gesetz (welches die Freiwilligkeit und eigene Entscheidung der Bürger für oder gegen eine Impfung unter Strafe stellt und damit eliminiert), eine weitere Goldgrube:  Masern-Infektionen: Die verdrehte Wahrheit des Ministers Jens Spahn.

Und was mit dieser Impfpflicht auf uns zukommen wird, das habe ich hier diskutiert:  Masern-Impfpflicht – Ärzte üben massive Kritik an „Spahns Gesetz“.

Jetzt aber, nachdem jeder gegen Masern geimpft werden soll, folgt der nächste Streich, der vorsieht, dass jeder hinnehmen soll, dass seine Krankendaten öffentlich gemacht werden. Unter „öffentlich“ verstehe ich natürlich nicht eine Veröffentlichung in den Medien oder im Internet. Vielmehr werden diese Daten öffentlich für bestimmte Institutionen.

Die Vorgeschichte

Vor genau einem Jahr brachte ich diesen Beitrag:  Die elektronische Gesundheitskarte und das elektronische Gesundheitskartell.

Verkauft wurde uns die elektronische Gesundheitskarte mit den üblichen Marketing-Lügen von einer Verbesserung der Behandlung der Patienten, wenn nur alle eine elektronische Gesundheitskarte haben, anstelle einer konventionellen Krankenakte auf Papier.

Warum eine elektronische Krankenakte die Behandlung verbessern soll, das kann ich mir bis heute nicht erklären. Erklären kann ich mir aber die damit verbundenen Konsequenzen.

Denn wie es aussieht, werden die personenbezogenen Krankheitsdaten nicht auf dieser elektronischen Karte gespeichert. Vielmehr ist diese Karte als eine Art „Schlüssel“ zu sehen, der den Benutzer/Besitzer befähigt, seine Gesundheits- oder Krankheitsdaten aufzurufen, die auf einer sogenannten „Cloud“ abgespeichert sind.

Für den Benutzer ist dies insofern angenehm, weil er seine kleine Karte problemlos immer bei sich führen kann und er gleichzeitig immer auf seine Daten zurückgreifen kann, vorausgesetzt er hat einen Anschluss ans Internet.

Soweit der „unermessliche Vorteil“!

Gleichzeitig wurden aber auch kritische Stimmen laut, die sich Sorgen um die Sicherheit der abgespeicherten Daten machten.

  1. gibt es einen Beschluss vom europäischen Gerichtshof, der diese Art der Datenspeicherung für rechtswidrig erklärt, was die Bundesregierung aber nicht davon abgehalten hat, sich hier entsprechend rechtswidrig zu verhalten.
  2. scheint es keine ISO Zertifizierung zu geben, die die Sicherheit dieser Daten garantiert. Auch das scheint niemanden in der Gesundheitspolitik weiter zu stören.
  3. wurde ausgerechnet eine Firma (Arvato [2]) mit der Organisation der Datensammlung beauftragt, die bekannt dafür ist, dass sie es mit dem Datenschutz nicht so genau nimmt und schon mal Daten bedenkenlos und unkritisch an Dritte weitergibt.

In der Tat scheinen all diese Punkte gegenstandslos zu sein, wenn man sich die jetzige Planung vom Bundes-Industrie-Gesundheitsminister anschaut.

Die Lösung des Problems

Mit dem Vorhaben der Zugänglichmachung der Gesundheitsdaten von rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten braucht es keine Sicherheitsstandards mehr.

Und auch die Klagen über Arvato und deren laxen Umgang mit der Datensicherheit sind hiermit gegenstandslos. Denn wenn diese Daten praktisch öffentlich werden, wozu dann noch Sicherheitsstandards, ISO Zertifizierung und all dieser Unfug, der den Zugriff der Industrie auf diese Daten nur unnötig erschwert?

Was wird wie und für wen veröffentlicht?

Wenn das Gesetz durch ist, dann müssen die gesetzlichen Krankenkassen alle persönlichen Daten inklusive Behandlungsdaten aller Versicherten dem Spitzenverband der Kassen zugänglich machen. Dieser stellt diese Daten dann „der Forschung zur Verfügung“.

Kann man sich als Versicherter dagegen wehren?

Nein! Es gibt keine Möglichkeit, die Weitergabe der eigenen Daten zu verhindern. Es ist gerade so, als wenn die Versicherten vom Besitz ihrer eigenen Daten zwangsenteignet würden.

Und das passt ja wieder wie die Faust aufs Auge im Zusammenhang mit der Zwangsenteignung der freien Entscheidung für oder gegen eine Masernimpfung.

Die Kontinuität dieser Politik wird hier besonders deutlich, die darauf abzielt, Grundrechte des Bürgers zu unterminieren und dann zu eliminieren. Und die Regierung ist sich nicht zu schade dazu, sogar rechtswidrige Mittel dafür einzusetzen. Hierbei beziehe ich mich noch einmal auf den Entscheid des europäischen Gerichtshofs, dass diese Form der Datenspeicherung laut europäischem Gesetz rechtswidrig ist. Um wie viel mehr ist dann die Weitergabe dieser Daten ohne die Zustimmung der Betroffenen als rechtswidrig anzusehen!

Um diese Rechtswidrigkeit zu legalisieren, braucht es ein neues Gesetz. Und schon ist die Welt wieder in Ordnung!

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Was soll mit diesen Daten genau passieren?

Die Kassen beliefern ihren Spitzenverband mit den Daten der Versicherten. Der Spitzenverband „pseudonomisiert“ diese Daten, die dann so, aber nicht verschlüsselt (man will dem Empfänger ja nicht unnötige Unannehmlichkeiten bereiten) an ein geplantes „Forschungsdatenzentrum“ weitergereicht werden.

Wer darf dann auf diese Daten im „Forschungsdatenzentrum“, die mundgerecht unverschlüsselt vorliegen, zugreifen?

Der Gesetzentwurf sieht vor (Achtung, Achtung), dass Behörden, Forschungseinrichtungen oder Universitätskliniken hier Zugriff haben werden. Der Gesetzentwurf nennt nicht die Industrie, sagt aber auch nicht explizit, dass die Industrie hier keinen Zugriff haben darf.

Ich denke, dass die Industrie hier auch nicht explizit genannt werden muss. Denn auch dies ist ein offenes Geheimnis, dass die Industrie bei den Behörden, Forschungseinrichtungen und Universitätskliniken ein und ausgeht, basierend auf großzügigen finanziellen Zuwendungen, Spenden, Unterstützungen oder auch mal einen lukrativen Posten in der Industrie für verdiente Ex-Politiker etc., mit deren Hilfe sich die Industrie ihre Einflusssphären sichert.

Mit derartigen Aktionen dürfte sich Spahn bereits jetzt einen aussichtsreichen Posten in der Industrie gesichert haben, falls nach der nächsten Bundestagswahl die Position des Bundesgesundheitsministers keine Option mehr sein wird.

Die Zeche für diese Vergünstigungen zahlt natürlich wieder einmal der gebeutelte Bundesbürger, der sich gegen seinen Willen impfen lassen muss und gegen seinen Willen persönlichkeitsbezogene Daten an Unbefugte überlassen muss. Es ist noch nicht ganz so weit. Denn all dies ist noch in der Planung.

Von Seiten der Politik scheint es diesmal etwas Widerstand zu geben. Der Bundesrat sieht eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Versicherten. Die Grünen bemängeln, dass die Weitergabe der Daten „ohne gesellschaftliche Diskussion“ beschlossen werden soll.

Oder mit anderen Worten: Die Grünen kritisieren, dass sie nicht mit von der Partie sind, diese Sache durchzusetzen. Anscheinend ist dieses Unternehmen für die Grünen kein großes Problem, wenn ihre eigenen Forderungen nach bestimmten Kriterien entsprochen wird, wie zum Beispiel gesetzliche Vorgaben zur Pseudonymisierung der Daten, Regelung der Löschfristen, Widerspruchsmöglichkeiten der Versicherten etc.

IT-Experten haben dieses Vorhaben scharf kritisiert. Und der Bundesdatenschutzbeauftragte „hat Bedenken“. Ach was?

All the way USA – wieder einmal

Ich hatte im Beitrag über die elektronische Gesundheitskarte bereits anklingen lassen, dass man in den USA in diesem Bereich möglicherweise einen Schritt weiter ist.

Denn Daten in eine „Cloud“ hochladen und von dort zugreifen, dies ist eine Spezialität von unter anderem Google. Seit bereits 2015 gibt es Berichte, dass Google und Sanofi eine Kooperation eingegangen sind, um „Blutzuckerwerte von Diabetespatienten zu analysieren, damit Insulin besser verabreicht werden kann“.

Diese kleine „Trainingseinheit“ scheint sich jetzt erweitert zu haben, und zwar massiv. Besonders massiv scheint sich das Sammeln von Daten seitens Google ausgeweitet zu haben. Das „Wall Street Journal“ [3] berichtete im November 2019, dass gesundheitsbezogene Daten systematisch gesammelt werden, in 21 Staaten der USA und dass dies erfolgt, ohne dass die Betroffenen davon unterrichtet worden sind.

In der „New York Times“ [4] erfahren wir, dass Google wieder mal eine Kooperation eingegangen ist. Diesmal ist es die zweitgrößte Krankenhauskette, die sich „Ascension“ nennt, mit 150 Krankenhäusern in 20 Bundesstaaten. Hier stehen Google Millionen von Patientendaten zur Verfügung, die man nach Herzenslust sammeln und analysieren kann.

Weiter erfahren wir, das Google und sein neuer Krankenhaus-Partner dabei sind, spezielle Software zu testen, die es Krankenhäusern und Therapeuten erlaubt, Patientendaten und Krankengeschichten nach bestimmten Kriterien zu durchsuchen und daraus zeitbezogene Grafiken zu erstellen. Zum Beispiel bei einem Diabetiker kann dann jeder mit Zugriff einen Verlauf der Blutzuckerwerte von Datum A bis Datum B erstellen und auswerten.

Die Begründung für dieses Unterfangen ist, dass angeblich die medizinischen Fachleute einen besseren Zugriff auf Patientendaten bekommen, der dann sicherstellt, dass die Versorgung der Patienten sich verbessert. Und schlussendlich erhält man angeblich mehr Informationen aus diesen Daten, um die Therapie zu verbessern.

Heißt dies also, dass die Zunahme von  Diabetes, um bei diesem Beispiel zu bleiben, auf der Tatsache beruht, dass die behandelnden Ärzte keine Informationen über ihre Patienten haben? Was steht in den elektronischen Daten für Patient A, was nicht auch in seiner auf Papier geschriebenen Krankenakte steht? Und wieso gab es vor 50 und mehr Jahren, wo es noch kein Internet und „Clouds“ nur am Himmel gab, signifikant weniger Diabeteserkrankungen als heute?

Es geht gar nicht um Heilung

Noch abstruser wird die Logik der „New York Times“ und/oder Google, wenn behauptet wird, dass Google die künstliche Intelligenz so weit entwickeln will, dass diese elektronische Krankenkarten auslesen, interpretieren und dann zum Schluss den Krankheitsverlauf des Patienten voraussagen kann.

Also es geht überhaupt gar nicht um Heilung. Denn dazu bräuchte ich qualifizierte Empfehlungen jenseits pharmakologischer Produkte. Denn Diabetes (und andere Erkrankungen) ist/sind nicht entstanden, weil die Patienten es versäumt hatten, rechtzeitig und prophylaktisch Pharmaprodukte zu schlucken. Zur Heilung von Diabetes brauche ich keine Voraussage über den Krankheitsverlauf, sondern Behandlungsstrategien, die die Selbstheilungskräfte des Organismus ankurbeln und verstärken.

Nachdem wir also erfahren haben, dass es ja so vorteilhaft für den Patienten und seine medizinische Versorgung ist, wenn seine Daten für Befugte und Unbefugte zugänglich sind, kommt die „New York Times“ mit der sehr viel wahrscheinlicheren Motivation für diese Kooperation: Das Geschäft! Google arbeitet mit Ascension zusammen, um einen größeren Marktanteil vom riesigen Medizinmarkt zu bekommen. Denn die anderen ähnlich aufgestellten Unternehmen wie Google, also Apple, Microsoft, Amazon etc. sind hier ebenfalls in sehr ähnlicher Weise tätig.

Das heißt mit anderen Worten, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass bei all diesen Bemühungen, Herr von Patientendaten zu werden, der Datenschutz in den USA eine lästige Hürde für das Geschäft ist und damit abgeschafft werden soll.

Immerhin gibt der Beitrag zu, dass Google und seine Angestellten uneingeschränkten Zugriff auf unverschlüsselte und nicht anonymisierte Patientendaten haben, die Namen, Geburtsdatum, ethnische Zugehörigkeit, Erkrankungen, Behandlungen etc. preisgeben.

Da kann man sich als Google Angestellter vielleicht mal schlau machen, was der Nachbar von gegenüber alles an Erkrankungen und Medikamenten sein Eigen nennt. Solche persönlichen Indiskretionen wäre noch relativ harmlos. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ganze Datensätze meistbietend an wenig geeignete Empfänger zu verkaufen, die diese Daten für ihre eigenen mehr oder weniger unlauteren Zwecke benutzen.

Natürlich wird von Google und seinem Partner behauptet, dass alles legal und rechtskonform sei. Die Daten wären nur zugänglich beziehungsweise verwendbar für die Entwicklung von Hilfssoftware für das medizinische Personal von Ascension.

Verschwiegen wird, dass diese Daten ohne das Wissen der Betroffenen weitergereicht und verarbeitet werden. Unlängst wurde Google zu einer Strafzahlung [5] von 170 Millionen USD verurteilt, da über YouTube kinderbezogene Daten gesammelt und dann für gezielte Werbung für Kinder herangezogen wurden.

Dies sind aber nicht die einzigen Verfehlungen von Google. Im Jahr 2017 wurden Daten [6] ohne das Einverständnis der betroffenen Patienten von einem britischen Gesundheitsdienst an eine zu Google gehörende Firma weitergeleitet.

Im Juni 2018 wurden Google, die Universitätsklinik und die Universität von Chicago verurteilt, da hier hunderttausende von Patientendaten weitergereicht wurden, ohne dass diese ausreichend anonymisiert und die Einträge der Ärzte entfernt wurden.

Fazit

Mit der fast widerstandslosen Weitergabe von Krankendaten von Versicherten erschließt sich ein neues Geschäftsmodell. Big Brother wird bald Realität sein.

Dann werden die Behörden auf elektronischem Wege in der Lage sein, festzustellen, welche Medikamente Sie nehmen, welche Erkrankungen Sie haben oder gehabt haben, ob Sie sich den obligatorischen Impfungen unterzogen haben, ob Sie Homöopathie in Anspruch nehmen oder Nahrungsergänzungsmittel, und viele andere Sachen mehr.

Es ist unglaublich mit welcher Dreistigkeit wir mit angeblichen Datenschutz-Maßnahmen überzogen werden, aber im gleichen Atemzug der Datensammelwut und Durchleuchtung jedes Bürgers Vorschub geleistet wird.

Da kann ich nur dazu raten zu protestieren und so gesund wie möglich zu bleiben! Wenn Sie möchten fordern Sie dazu meinen  kostenlosen Praxis-Newsletter an:

Gesundheitsvorhersage Rene Gräber

Quellen:

[1]      Spahn will Daten Kassen-Patienten ungefragt für Forschung freigeben – FOCUS Online

[2]      Arvato – Wikipedia

[3]      Google’s ‘Project Nightingale’ Gathers Personal Health Data on Millions of Americans – WSJ

[4]      Google to Store and Analyze Millions of Health Records – The New York Times

[5]      Google Is Fined $170 Million for Violating Children’s Privacy on YouTube – The New York Times

[6]      Royal Free – Google DeepMind trial failed to comply with data protection law | ICO

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