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Pressant: Warum auch Deutschland den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen darfVon PP-Redaktion- Artikel teilen Am 11. Dezember 2018 soll der UN-Migrationspakt in Marokko von allen Staats- und Regierungschefs unterschrieben werden. Was will das Abkommen und soll Deutschland wie geplant unterzeichnen? Ein Gastbeitrag von Albrecht Künstle Die Vereinten Nationen (UN) haben sich am 13. Juli 2018 auf einen globalen Migrationspakt geeinigt. Den Abschlusstext des Abkommens billigten am 13. Juli 192 von 193 Mitgliedern. Die USA billigten den Text nicht. Die Trump-Regierung sagte dazu, dass sie sich die Einwanderungspolitik von niemandem vorschreiben lasse. Am 18. Juli zog sich Ungarn aus dem UN-Migrationsabkommen zurück. Am 31. Oktober 2018 gaben der österreichische Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und sein Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) bekannt, dass Österreich den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen werde. Als Gründe dafür nannten sie die Sorge darum, dass Österreich dann nicht mehr selbst bestimmen könne, wer in das Land einreisen darf. Auch Polen, Kroatien, Israel und Australien machen nicht mit. Damit billigen nur noch … (? – jede Woche werden es weniger) von 193 UN-Mitglieder den Abschlusstext. Klar ist, dass alle islamischen Staat begeistert dabei sind, weil sich ihre imperialistischen Expansionspläne viel leichter auf „normalem“ Weg, statt mit Gewalt realisieren lassen. MERKEL HAT 19 JAHRE AUF DIESEN PAKT HINGEARBEITETAm 11. Dezember 2018 soll der Text in Marokko von allen Staats- und Regierungschefs unterschrieben werden. Triebfeder des Migrationspaktes war die Merkel-Regierung. [Anm.Red.: Merkel hat vor einigen Tagen davon gesprochen, dass sie auf den Pakt seit 19 Jahren hingearbeitet hat]. Ziel des Migrationsabkommens ist es, durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit und unter Wahrung der nationalen Souveränität (?) die Migration zu ordnen, steuern und sicherer zu gestalten. Das Schleußergeschäft soll nicht mehr ausländischen Schleppern überlassen werden, sondern die Schlepperei selbst in die Hand genommen und so legalisiert werden. Der 24-seitige Text wurde in 18 Monaten Verhandlung mit allen (?) Mitgliedern ausgehandelt. WAS IST DER INHALT DES UN-MIGRATIONSPAKTS?Die offizielle Bezeichnung des UN-Migrationspaktes ist „New York Declaration for Refugees and Migrants“. Das 87-Punkte-Dokument aus 2016 findet man hierals PDF. Im Dokument wird von „Verpflichtungen“ (engl. „Commitments“) gegenüber Flüchtlingen und Migranten gesprochen. Die Unterzeichner des Dokuments setzen sich für folgendes ein:
Im Dokument wird die Behandlung von Flüchtlingen und Migranten, die alleine oder in größeren Gruppen reisen, geregelt. Insbesondere geht es darum, dass diese Menschen nach bestimmten Regeln und Grundsätzen (Menschenrechte, würdevoll, gender-gerecht) in einem Land empfangen werden. Es wird auch geregelt, welche Personen besonderen Schutz erhalten sollen, so z.B. Opfer von Gewalt und Missbrauch, Minderheiten, Frauen und (unbegleitete) Kinder. Weitere Regelungen betreffen Asylverfahren, die Integration, den Zugang zu Bildung und den Zugang zum Arbeitsmarkt. Im Dokument wird die staatliche Souveränität betont, so z.B. bei Grenzkontrollen oder dem Erfassen von Daten. Auch ist die Zusammenarbeit von Staaten ein Thema. Der Migrationspakt ist eine konkrete Handlungsanweisung an Staaten, die Wirtschaft und Verantwortliche, die Migration als Chance zu sehen und zu nutzen. Völkerrechtlich ist der Migrationspakt nicht bindend. (?) WIE UNVERBINDLICH IST DER MIGRATIONSPAKT WIRKLICH?Anmerkung A. Künstle: Auf der 72. UN-Tagung am 24.12.2017 wurden auf 17 Seiten 68 „Regeln“ beschlossen. Auch diesen weiteren Migranten stünde der Rechtsweg offen. Aber schon heute warten mehr als 40.000 alleine in Baden-Württemberg auf die Erledigung ihrer Fälle vor Gericht. Im letzten Jahr gingen 48.000 neue Asylverfahren ein, mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Woher sollen die weiteren Verwaltungsrichter herkommen? Sie müssten ebenfalls importiert werden. So könnten sich Migranten selbst verwalten. Was dabei herauskommt, kann man in Großstädten sehen, in denen sich Gegengesellschaften entwickeln – Parallelgesellschaften waren einmal. Auch der eigentliche Migrationspakt der UN am 13. Juli 2018 auf 24 Seitensoll „unverbindlich“ sein? Weshalb sollen dann 190 Staatschefs mit Gefolge nach Marokko fliegen? Rechtliche Betrachtung der „Unverbindlichkeit“: Es handelt sich bei diesem Pakt zwar nicht um eine internationale Norm, die für die Mitgliedsländer unmittelbar und zwingend gelten würde. Auch nicht um eine Richtlinie wie solche der EU, die national 1:1 umgesetzt werden muss. Aber es handelt sich um eine Selbstverpflichtung der Unterzeichnerstaaten, auf die sich alle Menschen dieser Länder vor nationalen Gerichten berufen können. Bei fraglichen Punkten von solchen Postulaten gilt für die Auslegung die so genannte Unklarheitsregel. Danach gehen Unklarheiten zu Lasten dessen, der eine Regelung verfasst hat. Also letztlich auch der Bundesrepublik Deutschland mit der Folge, dass die Kläger Recht bekommen. Schließlich verfestigt sich solche Rechtsprechung und wird zum so genannten Richterrecht. Das geht oft soweit, dass Richter als Juristen privat Rechtskommentare verfassen, auf die sie sich in ihren eigenen Urteilen berufen. Die behauptete Unverbindlichkeit des Migrationspaktes ist nichts anderes, als Sand in die Augen der Bürger gestreut. Sie hält einer juristischen Prüfung nicht stand. Was ebenfalls verräterisch ist: Neben der angeblichen Unverbindlichkeit des Abkommens steht die Pakt-Kampagne der Politik und der Medien mit dem Ziel, den Bürgern Angst zu nehmen und sie noch migrationsfreundlicher zu erziehen, sie quasi eine Gehirnwäsche zu unterziehen: In der DDR durften die Bürger nicht alles sagen was sie dachten. Jetzt dürfen wir sagen, was wir denken – nur müssen wir das richtige denken – per Gehirnwäsche! [Anm.Red: Der Pakt geht dann noch weiter: Tritt er in Kraft, dürfen Journalisten nur noch positiv über Migration berichten]. DIESER PAKT MUSS BEKÄMPFT WERDENMein vorläufiges Fazit: Dieses weitere Zuwanderungsabkommen muss bekämpft werden. Deutschland sollte es anderen europäischen Staaten gleich tun und diesen Migrationspakt nicht unterschreiben. Auch ohne Ratifizierung können Einzelpunkte übernommen werden, was ja bereits der Fall ist. Aber eine konstitutive Übernahme der Pflichten aus diesem Pakt kann Deutschland nach der Massenzuwanderung der letzen Jahre nicht auch noch verkraften. |
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